Sei doch nicht besteuert!

By: Fabian Walter & Christian Gebert
  • Summary

  • Fabian Walter, alias "Steuerfabi" und Steuerberater Christian Gebert, gehören zweifellos zu den Steuerexperten des Landes. Fabian begeistert seit Jahren Millionen Menschen über die sozialen Netzwerke mit steuerlichen Inhalten. Christian ist Steuerberater und geschäftsführender Gesellschafter bei steuerberaten.de, der Steuerkanzlei für digitale Unternehmen. In dem Podcastformat "Sei doch nicht besteuert!", besprechen und diskutieren Fabian und Christian aktuelle steuerliche Themen. Langweilig wird es trotzdem nicht. Du hast Fragen oder Anmerkungen zu dem Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
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Episodes
  • #125: Unternehmensgründung 2025: Steuertipps und Tricks für einen erfolgreichen Start (Teil 2)
    Jan 15 2025
    Im zweiten Teil unserer Steuertipps und Tricks zur Unternehmensgründung 2025 beleuchten wir die verschiedenen Rechtsformen, die bei der Gründung eines Unternehmens zur Auswahl stehen, und ihre steuerlichen Implikationen. Von Einzelunternehmen über GmbH bis hin zur GmbH & Co. KG und Holding-Strukturen – wir zeigen, welche Vorteile und Fallstricke es gibt und worauf Gründer besonders achten sollten. Außerdem klären wir häufige Missverständnisse, wie die Haftung bei der GmbH, und erklären grundlegende steuerliche Prinzipien wie das Transparenz- und Trennungsprinzip. Ein Highlight der Folge: Ab wann lohnt sich die GmbH steuerlich wirklich, und was sollten Unternehmer beachten, wenn sie ihr Geschäftsführergehalt optimieren möchten? Wir sprechen über konkrete Beispiele und geben praxisnahe Tipps, die Ihnen helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen. Ob Sie gerade über Ihre erste Gründung nachdenken oder bereits ein erfahrener Unternehmer sind, wir bieten Ihnen wertvolle Einblicke in die steuerliche Optimierung und strategische Planung Ihrer Unternehmensstruktur.
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    49 mins
  • #124: Unternehmensgründung 2025: Steuertipps und Tricks für einen erfolgreichen Start (Teil 1)
    Jan 6 2025
    Diese Episode dreht sich um alles, was man 2025 bei der Gründung eines Unternehmens wissen sollte. Wir sprechen ausführlich über die steuerlichen und organisatorischen Aspekte, die für den Start in die Selbstständigkeit von zentraler Bedeutung sind. Dabei gehen wir darauf ein, wann es sinnvoll ist, die Kleinunternehmerregelung zu nutzen, und warum man darauf verzichten sollte, wenn man ausschließlich B2B-Kunden hat, um Vorsteuerabzüge für Anschaffungen geltend machen zu können. Außerdem erläutern wir, welche Angaben im steuerlichen Erfassungsbogen gemacht werden müssen, wie der zeitliche Ablauf funktioniert und welche Wahlrechte bereits hier entscheidend sind. Ein besonderes Augenmerk legen wir auf die Schätzung von Gewinn und Umsatz, die im Erfassungsbogen angegeben werden muss. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Istversteuerung bei der Umsatzsteuer, bei der diese erst gezahlt wird, wenn die Kundenzahlung tatsächlich eingeht. Wir klären zudem, ob man direkt mit der unternehmerischen Tätigkeit beginnen kann oder tatsächlich auf die Steuernummer vom Finanzamt warten muss. Auch das Thema, wie höhere Aufwendungen vor den ersten Einnahmen steuerlich genutzt werden können, kommt zur Sprache. Spannend wird es bei der Frage, was passiert, wenn man sich nebenberuflich selbstständig macht. Wir erklären, warum Gewinne aus der Nebentätigkeit, trotz Kleinunternehmerregelung, mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden müssen und wie schnell der Spitzensteuersatz von 42 % greifen kann. Diese Episode bietet einen umfassenden und praxisnahen Leitfaden für alle, die sich selbstständig machen möchten, und klärt häufige Fragen rund um Steuern und Unternehmensgründung.
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    53 mins
  • #123: Investieren mit GmbH: Steuern bei Aktien, Krypto und Gold
    Dec 30 2024
    Die Steuerbelastung für Kapitalanlagen in einer GmbH unterscheidet sich grundlegend von der privaten Vermögensanlage. Die Gesamtsteuerbelastung einer GmbH setzt sich aus Körperschaftsteuer (15%), Solidaritätszuschlag (0,825%) und Gewerbesteuer (je nach Standort) zusammen. In München beträgt der Gesamtsteuersatz beispielsweise 33,3%, da hier ein Gewerbesteuerhebesatz von 490% gilt. Bei Zinseinkünften aus Anleihen oder Festgeld zahlt die GmbH somit etwa 33% Steuern, während Privatpersonen der Abgeltungsteuer von 26,375% (inkl. Solidaritätszuschlag) unterliegen. Für Goldanlagen gilt: In der GmbH werden Gewinne mit circa 33% besteuert. Privatpersonen müssen hingegen bei Verkauf innerhalb eines Jahres ihren persönlichen Steuersatz bis 47,5% zahlen. Nach einem Jahr ist der private Verkauf steuerfrei. Die Anschaffung von Anlagegold durch eine GmbH ist grundsätzlich zulässig, da die GmbH keine Privatsphäre besitzt. Wichtig ist die Vermeidung verdeckter Gewinnausschüttungen, etwa bei Goldschmuck mit möglicher privater Nutzung. Anlagegold ist umsatzsteuerbefreit, während andere Edelmetalle wie Silber der 19% Umsatzsteuer unterliegen. Bei Bitcoin und Kryptowährungen gelten ähnliche Grundsätze: Die GmbH versteuert Gewinne mit circa 33%. Privatpersonen zahlen bei Verkauf innerhalb eines Jahres bis zu 47,5%, danach ist der Gewinn steuerfrei. Für die Zuordnung zum Betriebsvermögen genügt das wirtschaftliche Eigentum am Wallet. Auch hier sind verdeckte Gewinnausschüttungen zu vermeiden, besonders bei Kryptowährungen mit privatem Nutzungsvorteil. Besonders attraktiv sind Aktienfonds: Nach § 20 Investmentsteuergesetz bleiben 80% der Erträge körperschaftsteuerfrei und 40% gewerbesteuerfrei. Dies gilt sowohl für Dividenden als auch Veräußerungsgewinne aus Aktienfonds. Ein wesentlicher Vorteil der GmbH: Sämtliche Kosten der Vermögensverwaltung sind steuerlich absetzbar - von Zinsaufwendungen bis zu Fahrtkosten zur Aktionärsversammlung. Privatanleger können hingegen nur den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro geltend machen.
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    29 mins

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